AGB
1. Auftragsbestätigung
Kaufverträge kommen erst mit einer Bestätigung oder Annahme durch den Verkäufer zustande. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Lieferung - Fristen
Die Lieferzeit ist stets unverbindlich. Wenn nicht ausdrücklich Festtermine vereinbart sind, so beginnt die Lieferzeit mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller evtl. zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben oder Mustervorlagen o. ä. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Wahl des Transportmittels erfolgt nach unserer Wahl.
3. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, frei vors Haus. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstrecken, ist bei Veränderungen der Rohstoff- bzw. Kostenbasis eine Angleichung nach dann zu treffender Vereinbarung möglich.
4. Mengenabweichungen
Der Verkäufer hat aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen vorzunehmen.
5. Maßabweichnungen
Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, können nicht beanstandet werden. Muster sind von Hand angefertigt. Für unbedeutende Abweichungen gegenüber der maschinell angefertigten Lieferung haftet der Verkäufer nicht. Gewichtsabweichungen von 5 v. H. nach oben und unten sind möglich, da diese Toleranzen im qm-Gewicht der Decken- und Wellenpapiere branchenüblich sind.
6. Gewährleistung
Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 3 Tage nach Erhalt der Lieferung bei uns eingehen. Bei begründeten und von uns anerkannten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche erkennen wir nicht an.
7. Klischees und Werkzeuge
Klischees und Werkzeuge, die ausschließlich für Anfertigungen des Bestellers verwendet werden, bleiben, auch wenn diese anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden für evtl. Nachbestellungen 2 Jahre aufbewahrt.
8. Paletten
Paletten sind unser Eigentum. Nicht zurückgegebene Paletten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich des Kontos, bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung, Eigentum des Verkäufers. An die Stelle der dem Verkäufer gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert oder verarbeitet wurden, der Anspruch gegen den Dritten, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an den Lieferer bedarf.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerkes. Gerichtsstand ist Northeim.